
Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages festgelegten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Die Schuldenquote wird definiert als `Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen†œ.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40021
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